Auch im Personalbereich gilt es wieder fit ins neue Jahr zu kommen. Dies erfordert die rechtssichere Umsetzung der Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, des Jahressteuergesetzes 2025, des neuen Gesetzes zur Arbeitszeiterfassung, des neuen Bürokratieentlastungsgesetz IV und des neuen Zukunftsfinanzierungsgesetz.
Zudem sind alle aktuellen BMF-Schreiben zu beachten. Ebenso wichtig sind neue Verwaltungsanweisungen und aktuelle Rechtsprechung - sofort zum Jahreswechsel -, wie z.B.: Unzulässige Streichung des Urlaubsgeldes, zur Besteuerung von Sachbezügen und zu Rechen-/ Grenz-/ und Sachbezugs-werten 2025 ...
Zielsetzung:
In diesem Praxisseminar erfahren Sie aus der Sicht des Unternehmens, wie Sie die zahlreichen Änderungen für das Jahr 2025 für Ihr Unternehmen vorteilhaft, für Ihre Mitarbeiter:innen gerecht und im Einklang mit den Finanzbehörden sowie Sozialversicherungsträgern umsetzen können.
Außerdem erhalten Sie neueste Informationen über die arbeitsrechtlichen Gesetzesänderungen und der dazugehörigen aktuellen Rechtsprechung. Anstehende Änderungen zum Zeitpunkt des Seminartermins werden selbstverständlich - tagesaktuell - behandelt.
Zielgruppe:
Personalleiter, Personalsachbearbeiter, Mitarbeiter der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Unternehmer und Berater.
Seminarinhalte:
Hinweis: Die endgültige und dann detaillierte Ausschreibung ist abhängig vom Zeitpunkt der Umsetzung der entsprechenden Gesetzesvorlagen durch die Bundesregierung und Vorgaben der Finanzverwaltung sowie der Sozialversicherungsträger.